Wir sind ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Rüsselsheim und versorgen unsere Patienten 365 Tage im Jahr in Ihrer häuslichen Umgebung.
Der Mensch im Mittelpunkt. Pflegen ist mehr als nur schnell seinen Job erledigen und dann weiter zum nächsten Patienten. Pflegen heißt einem Menschen zuhören, ihn verstehen, ihn zu unterstützen, ihn zu motivieren selbständig weiter zu leben.
Körperpflege | Duschen | Baden | Mund- und Zahnhygiene | Inkontinenzversorgung | etc.
Insulin- und Heparingabe | Schmerztherapie | Wundversorgung | Katheterpflege | etc.
Pflegeberatungseinsätze | Verhinderungspflege | Hilfsmittelberatung | Anleitung pflegender Angehöriger
„Im Notfall erreichen Sie unseren Pflegenotdienst 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche per Telefon.“
· Körperpflege (z.B. Waschen, Baden, Zahnpflege, Haarpflege, An- und Auskleiden)
· Darm- und Blasenentleerung (z.B. Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
· Mobilität (z.B. Aufstehen, Gehen, Stehen, Bewegungsübungen, Lagern und Betten)
· Ernährung (z.B. Zubereiten von Fertiggerichten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
· Vorbeugende Maßnahmen (z.B. gegen Dekubitus)
· und weitere Leistungen
· Injektionen (Insulin, Heparin, Schmerztherapie)
· Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Atmung)
· Blutzuckerkontrolle
· Tägliche Medikamentengabe, Richten der Medikamente für eine Woche
· An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
· Wundversorgung und Verbände
· Kompressionsverbände
· Künstliche Ernährung und Infusionstherapie über Port oder Zentrale Venenkatheter
· Stomaversorgung, Katheterpflege und –wechsel
· Palliativ Care Versorgung durch qualifiziertes Personal
· und weitere Leistungen
· Hilfestellung bei Anträgen an Behörden und andere Institutionen
· Unterstützung beim Einstufungsverfahren durch die Pflegekasse
· Unterstützung bei Anträgen an das Versorgungsamt
· Unterstützung bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln
· Regelmäßiger Kontakt mit den behandelnden Ärzten, Beratungsstellen…
· Vermittlung von diversen Dienstleistungen wie Krankengymnastik, Fußpflege…
· Medikamentenservice und Wäscheservice
· Pflegeberatungseinsätze z. B. zur Pflege, Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung
· Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger zu Maßnahmen in der Pflege
· Schulung von pflegenden Angehörigen (einzeln oder in Gruppen)
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finden sich in dem unübersichtlichen Angebot von Leistungen für die ambulante Pflege nur schwer zurecht. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick und können sich für eine Leistung oder eine Kombination von Leistungen entscheiden.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein umfassendes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Nur in Pflegegrad 1 können Sie damit auch anteilig den Pflegedienst für Körperpflege bezahlen. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 332 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 761 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 573 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 1.432 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 765 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 1.778 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 947 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 2.200 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein umfassendes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Nur in Pflegegrad 1 können Sie damit auch anteilig den Pflegedienst für Körperpflege bezahlen. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 332 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 761 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 573 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 1.432 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 765 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 1.778 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen gepflegt oder lebt er zum Beispiel mit der Unterstützung von Nachbarn in der eigenen Häuslichkeit, erhält er von der Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld.
In Pflegegrad 2 erhalten Sie 947 Euro monatlich.
Mit dem Pflegegeld können Sie selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Sie können sich von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen und unterstützen lassen. Sie können aber auch eine Pflegekraft einstellen, die von dem Pflegegeld finanziert wird.
Das Pflegegeld fließt immer direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.
Mit Pflegesachleistung wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezahlt.
In Pflegegrad 2 können Sie monatliche Leistungen bis zu 2.200 Euro nutzen.
Der ambulante Pflegedienst kann Sie zum Beispiel bei der Körperpflege (Duschen) unterstützen oder hauswirtschaftliche Leistungen erbringen.
Ein ambulanter Betreuungsdienst bietet dagegen keine Pflege an, sondern soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Die Dienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld parallel in Anspruch nehmen. Dies nennt man Kombinationsleistung.
Wenn Sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen, können Sie gleichzeitig ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld beanspruchen. Auch andere Leistungen können Sie miteinander kombinieren.
Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit einer befristeten Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Dies kann der Fall sein, wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist oder einen Erholungsurlaub braucht.
Häufig ist die Kurzzeitpflege auch eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderliche Pflege sicherzustellen und die Rahmenbedingungen zu Hause neu zu organisieren.
Die Pflegekasse zahlt jährlich 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad (jedoch nicht im Pflegegrad 1).
Als pflegender Angehöriger ist der Alltag oft sehr anstrengend. Sie haben aber die Möglichkeit, sich eine zeitlich begrenzte Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend, ein schönes Essen in einem Restaurant oder einen Urlaub zu gönnen. Durch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) können Sie bei der Pflegekasse jedes Jahr Extra-Geld beanspruchen.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr.
Erkundigen Sie sich auch insbesondere über stundenweise Verhinderungspflege.
Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5 werden die Leistungen ausgeweitet.
Verschiedene Leistungen der Pflegekasse können kombiniert werden. Mit Ihren Angehörigen und Freunden sollten Sie überlegen, welcher Mix in Ihrer Situation am besten passt.
Natürlich benötigen Sie dafür Hilfe und Begleitung, da die Leistungen der Pflegeversicherung kompliziert und unübersichtlich sind. Wenden Sie sich für ein ausführliches Gespräch an die Pflegeberatung.
Wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen, muss der Wohnraum an die Einschränkungen des Menschen angepasst und seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse auf Antrag so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Bei der Planung helfen Ihnen die Pflege- und Wohnberatungsstellen Ihrer Stadt. Sie informieren unabhängig, beraten zu Finanzierungshilfen und klären über Antragsverfahren auf. Die Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG).
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem Geld können Sie Betreuungsangebote in Anspruch nehmen oder auch Hilfen für den Haushalt. Die Quittungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, denn es handelt sich um einen Erstattungsbetrag - das heißt, das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Nutzen Sie diesen Betrag, um sich im Alltag zu entlasten!
Wenn Sie die Maximalbeträge für Pflegesachleistungen (Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste) nicht vollständig nutzen, können Sie den Rest für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das wird auch als Umwandlungsanspruch bezeichnet.
Es gibt aber eine Obergrenze. Höchstens 40 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad können so umgewidmet werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und helfen, ein selbstständig(er)es Leben zu führen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten aber auch Betteinlagen oder Desinfektionsmittel. Sie können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden, oft gibt es bereits vorbereitete Formulare.
Für Pflegehilfsmittel, die zur Einmalverwendung bestimmt sind, werden monatlich 40 Euro gewährt.
Sie haben das Recht auf unabhängige und kostenlose Pflegeberatung durch Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse. So erhalten Sie Hilfe bei der Organisation der Pflege und bei der Auswahl von lokalen Unterstützungsangeboten.
Sie haben auch Anspruch auf Wohnberatung, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Kontaktdaten von Wohnberatungsstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Kommune. Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen hält die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ein umfassendes Beratungsangebot bereit.
Ambulante Betreuungsdienste bieten für Pflegebedürftige Abwechslung im Alltag sowie individuelle Zuwendung und Anregungen wie z.B. Begleitung (Besuch von Freunden, Begleitung zu Gottesdiensten, Spaziergänge), Beschäftigung (basteln, vorlesen) oder Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkäufe, gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten).
Angehörige erhalten Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.
Ambulante Betreuungsdienste werden über die sogenannte Pflegesachleistung abgerechnet.
Es gibt viele Möglichkeiten, damit pflegende Angehörige Entlastung finden.
Informationen dazu erhalten Sie bei den Pflegeberatungsstellen Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegeversicherung.
Um Zeit für die Organisation der Pflege und die Betreuung zu finden, können pflegende Angehörige eine berufliche Auszeit nehmen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Modelle an wie die kurzfristige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit.
Für manche Pflegezeiten gibt es finanzielle Hilfen vom Staat, um Lohneinbußen abzufedern.
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